FÖRDERUNG FÜR LEASINGVERTRÄGE
Neben dem Verkauf eines Produktes gibt es viele Facetten, die ein Vertrieb als Verkaufsargument nutzen sollte. Eines davon ist eine alternative Finanzierungslösung, die dem Kunden die Kaufentscheidung leichter macht und den Absatz erheblich steigern kann. Vor allem im B2B Bereich ist dies heutzutage schon ein Standard.
Bisher gab es auf dem Leasingmarkt keine Förderung ohne großen bürokratischen Aufwand und vor allem keine, die tatsächlich erfolgreich und sinnvoll war.
Dies ändert sich 2017 mit einem Zuschuss der Förderung bei abgeschlossenen Leasingverträgen. Der Förderbetrag beläuft sich auf 1,3% der Summe aller Leasingraten und wird zu Vertragsbeginn (nach Zahlung der ersten Rate) ausgezahlt.
Beispiel: Leasingrate: 300 €/netto Laufzeit: 60 Monate
1,3% x 300 € * 60 Monate = 288 € Zuschuss
Für wen gilt der Zuschuss?
Grundsätzlich haben alle Unternehmen die Möglichkeit diesen Zuschuss zu beatragen! Voraussetzung ist natürlich hier die standardmäßige Annahme des Leasingnehmers bei der Gesellschaft.
Anspruch auf die Förderung haben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz (öffentlicher Hand, Beteiligungen von Bank/Versicherungen) befinden, und Angehörigen der freien Berufe. Der Jahresumsatz darf 500 Mio. Euro (verbundene Unternehmen/Konzerne) nicht überschreiten. Eine weitere Bedingung ist der Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Gemeinnützige Unternehmungen und Vereine sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wie wird der Zuschuss beantragt?
Dies ist tatsächlich die erste Förderung, die unbürokratisch und ohne großen Aufwand abläuft.
Mit dem Übersenden der unterschriebenen Leasingverträge und einem KfW-Gutschein ist es schon getan. Nach Zahlung der ersten Rate wird der Zuschuss automatisch auf das angegebene Konto des Leasingnehmers überwiesen.
Für wen ergibt sich ein Vorteil?
Dieser Zuschuss ist eine Win-Win Situation für alle.
Für Kunden
Für einen gewerblichen Kunden ist der Vorteil klar, er bekommt den Zuschuss unbürokratisch ausgezahlt und verringert somit seine Investition.
Für Händler
Für Händler, die Ihren gewerblichen Kunden eine alternative Finanzierungslösung anbieten, ergibt sich eine Art Alleinstellungsmerkmal und damit ein Wettbewerbsvorteil. Er muss nicht selbst auf Marge an seinen Produkten verzichten, sondern bietet seinen Kunden noch zusätzlich ein „Bonbon“ bei dem Kauf seiner Produkte.
Bei wem bekomme ich diesen Zuschuss?
Dieser Zuschuss beruht auf dem Engagement einer Leasinggesellschaft, somit ist der Zuschuss stark eingeschränkt. Da wir Vermittler sind und eine Rahmenvereinbarung mit der Leasinggesellschaft besteht, können wir ohne Ausnahme auf dieses Programm zurückgreifen.